Rechte und Pflichten
Was KANN, was SOLL, was MUSS ich tun?
Recht auf: Ausbildungsvertrag, Ausbildungsziel, Ausbildungsmittel
Was beinhaltet der Ausbildungsvertrag? Was hat es mit dem Ausbildungsziel auf sich? Wer darf als Ausbilder tätig sein und wie steht es um die Ausbildungsmittel? Auf diese Fragen findest du hier die Antworten.
Als Azubi musst du nicht nur bestimmten Pflichten nachkommen, du besitzt auch gewisse Rechte, auf die du dich sowohl im Betrieb als auch in der Schule berufen kannst. Deine Pflichten solltest du aber natürlich stets im Auge behalten. Damit nichts schief geht oder du weißt, wen du im Zweifelsfall um Rat fragen und um Hilfe bitten kannst, haben wir wichtigste Rechte und Pflichten von Azubis zusammengestellt, die in der Regel gesetzlich verankert sind:
- im Berufsbildungsgesetz (BBiG),
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG),
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG),
- Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFZG),
- Bundesurlaubsgesetz (BUrlG),
- Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie in der
- Ausbilder-Eignungsverordnung (AusbEignV bzw. AEVO)
Recht auf einen Ausbildungsvertrag
Die rechtliche Basis deiner Ausbildung ist der Ausbildungsvertrag. Er wird vor Beginn der Ausbildung abgeschlossen und listet alle beiderseitigen Rechte und Pflichten auf – also deine und die deines ausbildenden Betriebes. Damit der Vertrag zwischen den beiden Vertragspartnern gültig ist, muss er laut § 11 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) in schriftlicher Form geschlossen werden. Der Ausbildungsvertrag beinhaltet neben dem Beginn auch die Dauer der Ausbildung, der Probezeit sowie die tägliche Arbeitszeit. Auch das Ausbildungsziel und eine inhaltliche und zeitliche Gliederung sind im Vertrag verankert. Natürlich sollten die Höhe der Vergütung, die Dauer des Urlaubs und Hinweise auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen nicht fehlen. Im Vertrag finden sich zudem Bestimmungen zu Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, die Form des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) und die Voraussetzungen zur Kündigung. Noch minderjährig, bist du noch nicht dazu berechtigt, Verträge abzuschließen. Die Unterschrift auf deinem Ausbildungsvertrag muss in diesem Fall ein Elternteil oder eine andere erziehungsberechtigte Person leisten.
Das Ausbildungsziel stets im Blick
Als Auszubildender hast du das Recht auf die Einhaltung des Ausbildungsziels. Dieses gewährleistet, dass du als Azubi Tätigkeiten erledigst, die zu deinem Ausbildungsberuf gehören. Solltest du also statt für deine Fachtätigkeiten ständig zum Putzen und Kaffeekochen oder Spülmaschineausräumen eingesetzt werden, widerspricht dies dem Ausbildungsziel, und im Extremfall könntest du sogar vom Arbeitsverweigerungsrecht Gebrauch machen. Bevor es jedoch dazu kommt, solltest du natürlich den konstruktiven Dialog mit deinem Ausbilder oder Chef suchen.
Die Ausbildungsordnung als Leitfaden
Für jeden Ausbildungsberuf gibt es eine eigene Ausbildungsordnung. Sie fasst zusammen, welche Fähigkeiten dir wann vermittelt werden müssen. Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Zeit zu erreichen. Des Weiteren muss er dich für den Berufsschulunterricht, Prüfungen und weitere Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Betriebs freistellen, sofern sie dem Ausbildungsziel dienen.
Der ideale Ausbilder
Auch Harry-Potter-Fans wissen: Nichts geht über einen guten Ausbilder! Glücklicherweise darf nicht jeder Ausbilder sein. Zunächst muss der Ausbilder eine Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) abgelegt haben. Um in deiner Ausbildung ein guter Begleiter zu sein, sollte er über Berufserfahrung verfügen und pädagogische Fähigkeiten besitzen. Es sollte ihm am Herzen liegen, dass du alles Wichtige lernst, damit du optimal auf die Abschlussprüfung vorbereitet bist. Zudem muss er ein Auge darauf haben, dass die Sicherheitsstandards an deinem Arbeitsplatz eingehalten werden.
Ausbildungsmittel – unverzichtbar!
Als Azubi besitzt du das Recht auf Ausbildungsmittel. Dein Arbeitgeber ist also dazu verpflichtet, dir alle Arbeitsmittel kostenlos zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören zum Beispiel Arbeitsmaterialien, Arbeits- und Schutzkleidung, bestimmte Fachbücher, entsprechende Software, Werkstoffe, Werkzeuge und Maschinen. Nur so kann ein ermöglicht und das Ausbildungsziel erreicht werden.
Recht auf: Ausbildungsvergütung, geregelte Arbeitszeiten, Urlaubs- und Krankheitszeiten
Steht mir eine Ausbildungsvergütung zu? Wie sind die Arbeitszeiten geregelt? Hab ich ein Recht auf Urlaub und was mache ich, wenn ich krank werde? In diesem Abschnitt findest du die Antworten.
Das liebe Geld – die Ausbildungsvergütung
Als Azubi hast du das Recht auf eine angemessene Vergütung. Der entsprechende Betrag wird dir auf dein im Ausbildungsvertrag hinterlegtes Konto überwiesen. Je nach Branche, Firmengröße und Standort kann die Vergütung unterschiedlich hoch ausfallen. Auch ob du eine Ausbildung im öffentlichen Dienst absolvierst, spielt eine Rolle sowie in welchem Bundesland sich deine Ausbildungsstätte befindet. Solltest du nach Tarif bezahlt werden, ist dein Vergütung im Tarifvertrag festgelegt.
Mindestens ‚Mindestlohn'
Inzwischen erhalten Azubis eine Mindestvergütung; die liegt im ersten Ausbildungsjahr bei 550 Euro brutto monatlich. Im zweiten Jahr beträgt sie 649 Euro, im dritten Jahr 743 Euro und im vierten 770 Euro.
Arbeitszeiten, Pausen, Über- und Minusstunden im Zeitraffer
Wenngleich deine Arbeitszeiten von deinem Ausbildungsbetrieb vorgeschrieben und im Arbeitsvertrag festgelegt werden, gibt es auch gesetzliche Regelungen. So darfst du als Azubi nicht länger als acht Stunden am Tag arbeiten. Bist du volljährig, darfst du sechs Tage pro Woche arbeiten – unter 18 Jahren fünf Tage. Deine wöchentliche Arbeitszeit darf 48 Stunden nicht überschreiten. Minderjährige hingegen dürfen nicht über 40 Stunden in der Woche arbeiten und nicht zwischen 20 und 6 Uhr.
Sollte deine Ausbildung Schichtdienst oder frühe Arbeitszeiten beinhalten, gibt es Sonderregelungen. Feste Pausenzeiten müssen in diesem Fall unbedingt eingehalten werden. Auch hier musst du vom Arbeitgeber für Berufsschulunterricht und Prüfungen freigestellt werden.
Zusätzlich gibt es Regeln für die Pausenzeiten. Bist du minderjährig und deine Arbeitszeit beträgt zwischen viereinhalb und sechs Stunden, hast du Anspruch auf 30 Minuten Pause. Wer über sechs Stunden arbeitet, hat ein Recht auf eine Stunde Pause. Bist du volljährig, darfst du bis zu sechs Stunden ohne Pause arbeiten – danach bist du gesetzlich zur Pause verpflichtet. Arbeitest du zwischen sechs bis neun Stunden, hast du Anspruch auf 30 Minuten Pause. Bei über neun Stunden gilt: 45 Minuten Pause. Viele Arbeitgeber gestatten dann aber auch einstündige Pausen.
Thema Überstunden: An sich darfst du während deiner Ausbildung keine Überstunden machen. Solltest du ausnahmsweise doch mal länger arbeiten müssen, notiere dir die Überstunden auf jeden Fall und lasse sie dir durch Freizeit oder einen zusätzlichen Geldbetrag ausgleichen. Gut zu wissen: Solltest du gezwungen sein, Minusstunden zu machen (weil nicht genug zu tun ist), musst du diese nicht nachholen.
Urlaub, ich komme!
Auch Azubis haben einen Anspruch auf Urlaub. Die Anzahl deiner Urlaubstage ist in deinem Ausbildungsvertrag festgelegt. Das Bundesurlaubsgesetz muss dabei eingehalten werden. Es besagt, dass jeder Arbeitnehmer einen Mindesturlaubsanspruch von 24 Werktagen hat. In diesem Zusammenhang stößt man immer wieder auf die Begriffe Arbeitstage und Werktage. Arbeitstage gelten von Montag bis Freitag, Werktage von Montag bis Samstag. Für Minderjährige – auch den Urlaub betreffend – das Jugendarbeitsschutzgesetz und damit Mindestansprüche. Unter 16-Jährigen steht ein Urlaubsanspruch von mindestens 30 Werktagen (oder 25 Arbeitstagen) zu. Für unter 17-Jährige sind es mindestens 27 Werktage (oder 23 Arbeitstage). Unter 18-Jährige besitzen einen Anspruch auf mindestens 25 Werktage (oder 21 Arbeitstage). Während der Probezeit darfst du normalerweise keinen Urlaub nehmen und laut Bundesurlaubsgesetz musst du eine Wartezeit einhalten. So darfst du frühestens nach den ersten sechs Monaten deiner Ausbildung das erste Mal Urlaub nehmen. Manche Ausbildungsbetriebe lassen dies jedoch früher zu. Vergiss jedoch bei deiner Urlaubsplanung nicht, Schulferientermine zu beachten. Deinen Urlaub kannst du zwar auch zu einem anderen Zeitpunkt nehmen, musst aber dennoch am Berufsschulunterricht teilnehmen.
Krank während der Ausbildung
Solltest du einmal krank sein, bist du rechtlich dazu verpflichtet, deinem Betrieb und der Berufsschule die Dauer deiner Krankheit mitzuteilen, nicht jedoch die Art. Dass man mal krank ist, ist normal – aufpassen muss man jedoch in besonderen Fällen. Denn: Unter bestimmten Voraussetzungen darf der Arbeitgeber dem Azubi auch im Krankheitsfall kündigen. Das könnte passieren, solltest du übermäßig oft krank sein, also in einem Zeitraum von 24 Monaten etwa 45 bis 60 Kurzkrankheitstage pro Jahr. Bei einer Langzeiterkrankung hat dein Arbeitgeber nur das Recht dir, zu kündigen, sofern es dir unmöglich ist, weiter in einem bestimmten Arbeitsbereich zu arbeiten oder du binnen 24 Monaten nicht wieder einsatzbereit bist.
Recht auf: Ausbildungszeugnis, Verkürzung und Kündigung
Welche Angaben gehören in das Ausbildungszeugnis? Kann ich meine Ausbildung verkürzen? Was mache ich, wenn meine Azubirechte nicht gewahrt werden und habe ich ein Recht auf eine Kündigung? In diesem Abschnitt findest du die Antworten.
Dein persönliches Ausbildungszeugnis
Nach all der Mühe freuen sich Azubis vor allem auf eines – das Ausbildungszeugnis. Nach deiner Ausbildung hast du ein Recht darauf. Schriftlich ist dein Ausbildungsbetrieb dazu verpflichtet, die Dauer, Art und das Ziel deiner Ausbildung festzuhalten. Dabei existieren zwei verschiedene Formen, die einfache und die qualifizierte. Ein qualifiziertes Zeugnis verfügt zusätzlich über eine Leistungs- und Verhaltensbeurteilung, die der Azubi meist anfragen muss.
Verkürzen, aber wie?
Bestimmte Voraussetzungen ermöglichen dir das Recht auf Verkürzung der Ausbildung. Wesentlich ist dabei, dass das Ausbildungsziel sicher in verkürzter Zeit erreicht wird. Deine Noten und Leistungen sollten gut sein, und dein Ausbildungsbetrieb muss der Verkürzung zustimmen.
Was tun, wenn Azubirechte nicht gewahrt werden?
Werden deine Rechte als Azubi verletzt, solltest du zunächst den Dialog mit deinem Ausbilder, dem Abteilungsleiter, der Personalabteilung oder dem Chef führen. Manchmal gibt es auch spezielle Vertrauenspersonen innerhalb eines Unternehmens. Sollten dich die Gespräche nicht weiterbringen, kannst du dich im Notfall an die Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder eine für deinen Ausbildungsberuf verantwortliche Institution wenden.
Einen Schlussstrich ziehen
Wenn es gar nicht anders geht oder du die Ausbildung wechseln willst, kannst du als Azubi Gebrauch vom Kündigungsrecht machen. So darfst du deinen Ausbildungsvertrag mit einer Frist von vier Wochen kündigen.
Ausnahmefall: Ausbildungswechsel
Wenn du deine Ausbildung an sich magst, aber deine Rechte als Azubi verletzt wurden und dein Ausbildungsbetrieb seinen Pflichten nicht nachkommt, darfst du den Ausbildungsvertrag kündigen und deine Ausbildung woanders fortführen. Immerhin bricht jeder vierte Azubi bricht seine Ausbildung ab. Neben privaten Ursachen kommen als Gründe in Frage, dass der Arbeitgeber gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz/Arbeitsgesetz verstößt, dir keine Ausbildungsvergütung mehr gezahlt wird, man ausbildungsfremde Tätigkeiten von dir verlangt, ein Arbeitskollege dich sexuell bedrängt oder dein vorgeschriebener Ausbildungsplan zeitlich und inhaltlich nicht eingehalten wird. Eine eventuelle zeitliche Lücke zwischen dem ersten und zweiten Ausbildungsbetrieb kannst du zum Beispiel für ein Praktikum nutzen.
Deine Pflichten: Berichtsheft, Krankmeldung, Teilnahme-, Lern-, Sorgfalts- und Bewahrungspflicht
Neben deinen Rechten als Azubi, gibt es auch gewisse Pflichten, die du einhalten musst. Da wären zunächst die allgemeinen Pflichten, die stets eingehalten werden müssen. Sie sind in Artikel §13 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) festgelegt.
Pflichten von Auszubildenden
Da dein Ausbilder dir weisungsbefugt ist, bist du verpflichtet, auf ihn zu hören und die von ihm zugeteilten Aufgaben zu erledigen. Außerdem musst du die Betriebsordnung einhalten, die eine Kleiderordnung, Schutzkleidung, Sicherheits- oder Unfallverhütungsvorschriften enthalten kann.
Berichtsheft ist ein Muss
Das Führen eines Berichtsheftes, dem sogenannten Ausbildungsnachweis, gehört ebenso zu deinen Pflichten als Azubi. Regelmäßig protokollierst du darin deine Tätigkeiten und lässt die Berichte von deinem Ausbilder kontrollieren.
Die Pflicht zur Krankmeldung
Auch die Pflicht zur Krankmeldung solltest du keinesfalls vergessen. Am besten, du informierst deinen Ausbildungsbetrieb vor Arbeitsbeginn, dass du krank bist. Solltest du länger krank sein, dann teile auch dies mit. Eine ärztliche Bescheinigung ist ab dem vierten Tag erforderlich. Wichtig: Manche Arbeitgeber verlangen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits früher. Dies muss jedoch im Arbeitsvertrag festgelegt sein. Wenn du während der Berufsschulzeit krank bist, musst du dies der Berufsschule vor Unterrichtsbeginn melden; zusätzlich aber auch deinen Ausbildungsbetrieb informieren. Die ärztliche Bescheinigung kannst du übrigens per Post schicken, einscannen und via E-Mail senden oder sie von jemandem bei der Arbeit abgeben lassen. Den Beleg, den du für die Krankenkasse erhältst, kannst du per Post oder Krankenkassen-App schicken. Dieses Prozedere ist dringend fristgerecht einzuhalten, da ansonsten eine Abmahnung folgen könnte.
Teilnahmepflicht und Lernpflicht
Um am Ende deiner Ausbildung strahlend dein Abschlusszeugnis entgegennehmen zu können, solltest du auch die Teilnahme- und die Lernpflicht befolgen. Ebenso wichtig wie die Teilnahme am betrieblichen Alltag und an vorgeschriebenen Ausbildungsmaßnahmen – zum Beispiel Schulungen – ist die Anwesenheit in der Berufsschule. Denn das praktische und theoretische Fachwissen wird dir in beiden Institutionen vermittelt. Begreife die Lernpflicht als wichtigen Baustein deiner Ausbildung und denke daran, dass auch unliebsames Lernen einen Sinn haben könnte.
Schweigen ist Gold
Mit deinem Ausbildungsvertrag verpflichtest du dich zu Stillschweigen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Deine Schweigepflicht gilt auch für die Zeit nach der Ausbildung – im Hinblick auf Betriebsgeheimnisse, Erfolgsstrategien, aber auch für Personalia und finanzielle Details.
Was sich hinter der Sorgfalts- und Bewahrungspflicht verbirgt
Die Sorgfaltspflicht verlangt, alle Tätigkeiten innerhalb des Ausbildungsbetriebs und der Berufsschule zuverlässig auszuführen. Dazu gehört auch das sorgfältige Führen eines Berichtsheftes. Die Bewahrungspflicht fordert von Azubis, gewissenhaft mit Arbeitsmitteln wie Werkzeugen oder Maschinen umzugehen.
Azubi-Pflicht vernachlässigt – und nun?
Mal nicht einer Azubi-Pflicht nachgekommen zu sein, kann mal passieren, sollte jedoch eine Ausnahme bleiben. Kleine und versehentliche Vergehen können meist in einem persönlichen Gespräch und mit einer Entschuldigung aus dem Weg geräumt werden. Wer jedoch mutwillig Arbeitsmittel beschädigt, ständig fehlt oder die Arbeit verweigert, muss im schlimmsten Fall mit einer Auflösung des Ausbildungsvertrags rechnen. Lass es also am besten gar nicht so weit kommen und gehe auf den Chef, den Ausbilder oder die Kollegen zu, wenn der betriebliche Haussegen schief hängt. So wird deine Ausbildung ganz bestimmt zur Erfolgsstory.